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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

„Königskinder“ – Second Hand für Kindersachen verkauft im Kundenauftrag Second Hand Waren für Kinder.

Die Verkaufspreise werden von „Königskinder“ festgelegt.

Second Hand Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Für Second Hand Waren besteht keine Garantie beziehungsweise Gewährleistung.

Die Second Hand Waren werden auf Kommission angenommen. Der Kunde bekommt bei erfolgreichen Verkauf 50 % des Verkaufspreises ausgezahlt.

Die Second Hand Waren werden für einen Zeitraum von drei Monaten angenommen. Sollte innerhalb dieser Zeit kein Verkauf erfolgen, ist der Kunde verpflichtet die nicht verkauften Ware und den Verkaufserlös nach Ablauf der drei Monate unaufgefordert abzuholen. Geschieht dies innerhalb einer Frist von 30 Tagen nicht, erlischt jeder Eigentumsanspruch und die Ware wird einer wohltätigen Einrichtung gespendet. Ausgenommen sind Sondervereinbarungen. Sollten Sie verhindert sein, die Ware oder den Verkaufserlös termingerecht abzuholen, bitten wir Sie uns telefonisch zu benachrichtigen.

Es werden nur Textilien in einwandfreien, sauberen und knitterfreien Zustand entgegengenommen.

„Königskinder“ ist nicht verpflichtet, nachträglich als fehlerhaft erkannte Ware, zum Verkauf anzubieten.

„Königskinder“ behält sich vor, Ware im Verkaufspreis zu reduzieren, wenn nachträglich Mängel erkannt werden.

Bei einer vorzeitigen Abholung der Second Hand Waren durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von  
10% des vereinbarten Verkaufspreises fällig.

Die von „Königskinder“ in Kommission genommene Ware ist für die Drei-Monats-Frist im Rahmen einer Gewerbe-Inventarversicherung gegen Einbruch, Feuer und Leitungswasserschäden versichert.

Für Beschädigungen, Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt übernimmt „Königskinder“ keinerlei Haftung.

Mit dem Kauf der Ware akzeptiert der Kunde die AGBs.

Mit Abgabe der Ware akzeptiert der Kunde die AGBs.

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